Lockerungen im Trainingsbetrieb
Liebe Tennisspielerinnen und -spieler,
Danke, Danke und nochmals Danke, dass ihr euch in den ersten Tagen so diszipliniert auf den Plätzen verhalten und die geforderten Maßnahmen vorbildlich umgesetzt habt! Dies war und ist Voraussetzung, dass es zu weiteren Lockerungen kommen kann.
Nachdem laut Verordnung der Bundesregierung vom 30. April die Maskenpflicht auf Tennisanlagen im Freien nicht verpflichtend ist, ist es dem ÖTV und seinen neun Landesverbänden nun gelungen, eine weitere Lockerung zu erwirken, die den Trainingsbetrieb betrifft. War es bis 4. Mai nur Erwachsenen erlaubt, Trainings in Kleingruppen durchzuführen, lautet der neue Passus in den Verhaltensmaßnahmen ab sofort:
„Der Trainingsbetrieb ist in allen Altersbereichen als Einzeltraining oder in Kleinstgruppen (2-4 Personen plus Coach) mit genügend Abstand als Stationsbetrieb gem. Anhang A und C1 durchzuführen. Trotzdem empfiehlt das Sportministerium weiterhin, mit Kindertrainings unter 14 Jahren im Sportbereich erst ab 15.5., zeitgleich mit der Öffnung der Schulen, zu starten.“
Dabei muss freilich der vorgeschriebene Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden.
Die weiteren empfohlenen Verhaltensregeln und verbindlichen Sicherheitsmaßnahmen auf Tennisanlagen bleiben aufrecht, hier zu finden als Download zum Verschicken oder zum Ausdrucken.
Wir sind optimistisch, dass wir sehr bald weitere Erleichterungen in Bezug auf den Tennisspielbetrieb bekanntgeben können. Auch, was den Spielbetrieb in der Halle und die Austragung von diversen Meisterschaften betrifft, führen wir laufend konstruktive Gespräche mit dem Sportministerium.